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BFH 28.06.2006 VII B 324/05, NWB direkt 31/2006 S. 10

Solidaritätszuschlag: Verfassungsmäßigkeit

Es bestehen keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des SolZG 1995 v. in der für den Veranlagungszeitraum 2002 geltenden Fassung. Die Frage, ob eine Ergänzungsabgabe i. S. des Art. 106 Abs. 1 Nr. 6 GG nur befristet erhoben werden darf, ist bereits (im verneinenden Sinne) durch die Rechtsprechung des BVerfG geklärt.