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OFD Koblenz 12.06.2006 S 2255 A - St 32 1, NWB direkt 31/2006 S. 5

Kindergeldanspruch ausländischer Werkvertragsarbeitnehmer

Für ausländische Saisonarbeitnehmer, Werkvertragsarbeitnehmer und Arbeitnehmer, die zu einer vorübergehenden Dienstleistung nach Deutschland entsandt sind, ist der Kindergeldanspruch gem. § 62 Abs. 2 Satz 2 EStG ausdrücklich ausgeschlossen, unabhängig davon, ob es sich um Staatsangehörige aus dem EU-Ausland oder aus Drittstaaten handelt. Der Nachweis muss nicht durch einen förmlichen Ablehnungsbescheid der Familienkasse auf Festsetzung von Kindergeld erfolgen sondern es reicht aus, wenn der Steuerpflichtige stattdessen seine in diesen Fällen zwingend von der Bundesagentur für Arbeit zu erteilende Arbeitserlaubnis vorlegt, aus der sich die Zugehörigkeit zum o. g. Personenkreis ergibt.