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Unentgeltliche Überlassung des Betriebsgrundstücks
Spricht der Besitzunternehmer und Alleingesellschafter der Betriebs-GmbH angesichts der wirtschaftlichen Situation der Betriebsgesellschaft einen Pachtverzicht hinsichtlich des im Rahmen der Betriebsaufspaltung überlassenen Grundstücks aus, so ändert sich die wirtschaftliche Veranlassung der Grundstücksaufwendungen dergestalt, dass sie nicht mehr der Erzielung von Pachteinnahmen, sondern von dem Halbeinkünfteverfahren unterliegenden Gewinnausschüttungen oder Erlösen aus Anteilsveräßerungen zu dienen bestimmt sind. Folglich sind die im Zusammenhang mit dem Grundstück angefallenen Betriebsausgaben des Besitzunternehmers danach gem. § 3c Abs. 2 EStG nur noch zur Hälfte als Betriebsausgaben abzugsfähig.