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BSG 05.07.2006 B 12 KR 16/05 R, NWB 31/2006 S. 254

Rentenversicherung | Volle Beitragspflicht auch für Eltern in der Rentenversicherung

Das BVerfG hat wiederholt ausgesprochen, dass die Nachteile, die Eltern wegen der Erziehung und Betreuung ihrer Kinder haben, auch in der Rentenversicherung auszugleichen sind. Nach dem geltenden Recht wird dies durch die Anerkennung von zusätzlichen Versicherungszeiten gewährleistet. Davon, dass daneben und darüber hinaus auch zwingend eine Beitragentlastung der Eltern erforderlich ist, konnte sich der Senat auch im Hinblick auf die Rechtsprechung des BVerfG – z. B. zur Höhe des Beitrags in der Pflegeversicherung – nicht überzeugen ( u. a.).