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Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
Grundlagen und Umfang der Haftung
Die Bedeutung der gesetzlichen Pflichtversicherung für Kraftfahrzeuge in Deutschland lässt sich leicht am Bestand und an der Entwicklung der Zahl der zugelassenen Kraftfahrzeuge erkennen. Allein von 2005 bis 2006 ist der Bestand der Kraftfahrzeuge von 54,5 Mio. auf 60,5 Mio. Fahrzeuge (davon 46,1 Mio. Pkw) angewachsen. Diese Fahrzeuge waren bei insgesamt über 700 Milliarden zurückgelegten Kilometern in ca. 2,3 Mio. registrierte Unfälle verwickelt. Schon aus diesen Zahlen wird der Zweck und die Bedeutung der Pflichtversicherung deutlich. Zum einen dient sie dem wirtschaftlichen Schutz der Geschädigten, indem sichergestellt wird, dass sie den ihnen zustehenden Schadensersatz auch dann erhalten, wenn der haftpflichtige Kraftfahrer und der Fahrzeughalter nach ihren wirtschaftlichen Verhältnissen zur Ersatzleistung nicht in der Lage sind. Schließlich gewährt das Pflichtversicherungsgesetz (PflVersG) auch Insolvenzschutz durch die Regelungen über den Entschädigungsfonds für Schäden aus Kraftfahrzeugunfällen. Der nachfolgende Beitrag erläutert die Voraussetzungen und den Umfang der Haftung in Grundzügen.
I. Versicherungspflicht
Zum Abschluss der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist gemäß § 1 PflVersG der Halter eines