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Ansparrücklage, Existenzgründereigenschaft bei erzielten gewerblichen Einkünften aus einer geringfügigen Beteiligung an einer Publikums-KG
Ein Stpfl., der bereits in den Jahren vor der Aufnahme seiner Tätigkeit als Unternehmensberater zu weniger als jeweils 1 % als Kommanditist an diversen verlustbringenden Publikumsgesellschaften beteiligt war, ist gem. einem nrkr. Urteil des Hessischen NWB UAAAB-72194 (BFH-Az.: XI R 44/05, EFG 2006 S. 635) nicht als Existenzgründer i. S. des § 7g Abs. 7 Satz 2 EStG anzusehen. Obschon damit die KG einer Publikums-KG gegenüber den Gesellschaftern einer Kapitalgesellschaft unterschiedlich behandelt werden, liegt kein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz gem. Art. 3 Abs. 1 GG vor, weil darin keine sachwidrige Ungleichbehandlung zu erblicken ist. Das ergibt sich daraus, dass solche KG trotz gering ausgeprägter Mitunternehmerinitiative als Mitunternehmer anzusehen sind, Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft sich hingegen b...