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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - II 356/2004 EFG 2006 S. 1708 Nr. 21

Gesetze: UStG § 12 Abs. 2 Nr. 1, UStG § 3 Abs. 4

Lieferung und Einpflanzen von Pflanzen keine Werklieferung

Leitsatz

Die Lieferung und das gleichzeitige Einpflanzen von Pflanzen im Kundenauftrag stellt keine wirtschaftlich einheitliche, dem allgemeinen Steuersatz unterliegende Leistung dar.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2007 S. 1186 Nr. 18
EFG 2006 S. 1708 Nr. 21
INF 2006 S. 652 Nr. 17
KÖSDI 2006 S. 15352 Nr. 12
MAAAB-90478

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