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Steuerminderung durch Nießbrauchslast
Zusammenrechnung und Stundung bei belastetem Vorerwerb
Nach § 25 Abs. 1 Satz 1 ErbStG wird der Erwerb von Vermögen, dessen Nutzungen dem Schenker oder dem Ehegatten des Erblassers (Schenkers) zustehen, oder das mit einer Rentenverpflichtung oder mit der Verpflichtung zu sonstigen wiederkehrenden Leistungen zugunsten dieser Person belastet ist, ohne Berücksichtigung dieser Belastungen besteuert. Die auf den Kapitalwert dieser Belastung entfallende Steuer wird jedoch bis zu deren Erlöschen zinslos gestundet. Wie eine Zusammenrechnung nach § 14 ErbStG erfolgt und ob die Regelung des § 25 Abs. 1 Satz 2 ErbStG auch dann anzuwenden ist, wenn lediglich der so genannte Vorerwerb mit einem Nießbrauchsrecht belastet ist, hat der entschieden.
Erstinstanzliche Entscheidung
Die Klägerin hatte im Jahr 1994 einen Miteigentumsanteil an einem Grundstück unter Vorbehalt des lebenslänglichen unentgeltlichen Nießbrauchs von der Mutter geschenkt bekommen. Da der Wert dieser Schenkung unter dem Freibetrag blieb, wurde keine Schenkungsteuer festgesetzt. Zu einer Schenkungsteuerfestsetzung kam es erst, als die Mutter drei Jahre später gegenüber der Klägerin auf die Rückzahlung von Darlehen verzichtete.
Das FG Schleswig-Holstein war der ...