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Überlassung von Grundstücksflächen für Überlandleitungen
Ausgleichszahlungen sind Entgelt für einheitliche umsatzsteuerfreie Leistung
Bislang konnten Zahlungen für die Überlassung von Grundstücksflächen als Entgelt für eine nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. c UStG steuerbefreite Leistung und daneben als Entgelt für verschiedene andere umsatzsteuerpflichtige Hauptleistungen angesehen werden. Letztere konnten auch der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG unterliegen. Nach dem BFH-Urteil V R 30/04 liegt diesen Zahlungen dagegen eine einheitliche steuerbare und nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG umsatzsteuerbefreite sonstige Leistung zugrunde. Das BFH-Urteil ist zwar in allen offenen Fällen anzuwenden, für bis zum ausgeführte Umsätze können sich Unternehmer jedoch weiterhin auf die bislang geltenden Grundsätze berufen.
I. Umsatzsteuerfreie Leistung bei Überlassung von Grundstücksteilen zur Errichtung einer Überlandleitung
Im (BStBl 2005 II S. 802) hatte Kläger A dem Unternehmen B die Errichtung von Strommasten für den Betrieb einer Stromfernleitung auf seinem Grundstück gestattet und sich zur Eintragung einer dahingehenden beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zugunsten von B verpflichtet. B hatte – neben der Zahlung eines Festbetrags hierfür – die durch den Leitungsbau verursachten Flur- und Aufwuchsschäden zu erstatten.
Das Finanzamt sah in den Zahlungen das E...