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Ertragsteuerliche Behandlung des Gewinns aus der Veräußerung von einbringungsgeborenen Anteilen an Kapitalgesellschaften im sog. Halbeinkünfteverfahren
I. Vorbemerkung
Mit Einführung des Systemwechsels bei der Körperschaftsteuer und des Halbeinkünfteverfahrens bei der Einkommensteuer ist die steuerliche Beurteilung der Gewinne aus der Veräußerung von einbringungsgeborenen Anteilen an Kapitalgesellschaften erheblich verkompliziert worden. Dies liegt einerseits darin begründet, dass die § 3 Nr. 40 EStG und § 8b KStG eigene Regelungen nach einem komplexen Ausnahme- und Rückausnahmesystem für einbringungsgeborene Anteile enthalten. Andererseits haben sich infolge zahlreicher Änderungen der Steuergesetze ab 2001 die ertragsteuerlichen Rahmenbedingungen für Veräußerungsgewinne aus einbringungsgeborenen Anteilen grundlegend verschoben.
Einen Überblick über die unterschiedlichen Rechtsfolgen der Besteuerung des Veräußerungsgewinns bei der Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer in Abhängigkeit von der Person des Anteilseigners geben die Tabellen unter Abschn. II. Anders als bei der „alten” Rechtslage muss nunmehr nach der Person des Gesellschafters, dem Zeitpunkt der Einbringung gem. § 20 UmwStG, dem Gegenstand der Einbringung und der Zeitspanne zwischen Einbringung und Veräußerung differenziert werden. Bei der Besteuerung des Ge...