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Die Neuregelungen bei Mini-Jobs
Überblick über die Änderungen durch das Haushaltsbegleitgesetz
Mit der Verabschiedung des Haushaltsbegleitgesetzes 2006 werden die Mini-Jobs für die Arbeitgeber ab dem um 5 Prozentpunkte teurer. Für die Arbeitnehmer verringert sich dementsprechend die Beitragsersparnis, wenn das Arbeitsentgelt innerhalb der Gleitzone liegt. Die Unternehmen und öffentlichen Arbeitgeber hatten die Einführung der Mini-Job-Regelungen im Jahr 2003 insgesamt recht positiv aufgenommen. Die jetzt beschlossene Erhöhung bedeutet z. T. eine erhebliche Kostensteigerung. Ob die erhoffte Umwandlung von Mini-Jobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse tatsächlich eintreten wird, bleibt abzuwarten.
I. Allgemeines
Bei geringfügigen Beschäftigungen ist zu unterscheiden, ob die Geringfügigkeit einerseits durch die geringe Höhe des Arbeitsentgelts (sog. geringfügig entlohnte Beschäftigung) oder andererseits durch ihre kurze Dauer (sog. kurzfristige Beschäftigung) eintritt. Bei Beschäftigungsaufnahme ist daher in den Unternehmen festzuhalten, ob es sich um eine geringfügig S. 748entlohnte Beschäftigung (siehe Abschn. II) oder um eine kurzfristige Beschäftigung (siehe Abschn. III) handelt. Auf Mini-Jobs in Privathaushalte...