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FG Köln 14.12.2005 4 K 2927/03, BBK 14/2006 S. 4610

Berücksichtigung künftiger Vorteile bei der Bewertung von Rückstellungen

Bei der Berechnung der Höhe von Rückstellungen sind künftige Vorteile aus der Verpflichtung mindernd zu berücksichtigen (§ 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchstabe c EStG). Ausreichend für eine Kompensation der Verpflichtung mit dem Vorteil ist bereits die Aussicht auf einen wirtschaftlichen Vorteil (Anschluss an , BStBl 1997 II S. 735, gegen R 38 Abs. 1 EStR 1999).

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