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FG Sachsen 29.11.2005 1 K 1195/03, NWB direkt 29/2006 S. 10

„Rückgängigmachung” eines Kaufvertrags mit Ehegatten als Erwerbern

Es kann auch dann eine Rückgängigmachung des Grundstückskaufvertrags i. S. von § 16 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG vorliegen, wenn ein Ehepaar (Erwerber) und die Grundstücksveräußerer den Kaufvertrag aufheben, das Grundstück nunmehr an eine GmbH der Ehegatten, vertreten durch den Ehemann als alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer, weiterveräußert wird, zum Zeitpunkt der Weiterveräußerung immer noch eine Auflassungsvormerkung zugunsten der Ehegatten im Grundbuch eingetragen ist und die Ehegatten der in dem zweiten Vertrag begründeten Schuld der GmbH beitreten.