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FG Nürnberg 26.01.2006 VI 205/2005, NWB direkt 29/2006 S. 4

Rückstellungen für Kostenrisiko eines Inkassounternehmens

Künftige Aufwendungen, die einem Inkassounternehmen für Eintreibungskosten, behördliche Kosten, Portokosten etc. entstehen, sind nicht rückstellungsfähig.