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Umsatzsteuer | Tanzkurse eines gemeinnützigen Vereins nicht steuerbefreit
Das NWB AAAAB-89783 lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Tanzkurse, die ein gemeinnütziger Verein durchführt, sind nicht gemäß § 4 Nr. 22 UStG von der Umsatzsteuer befreit. (2) Sie können aber dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG unterliegen.