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Lohnsteuer | Steuerabzug bei unechten Lohnzahlungen eines Dritten
Der VI. und der IX. Senat des BFH haben zur Verpflichtung zum Lohnsteuerabzug bei sog. Lohnzahlungen eines Dritten Folgendes entschieden: Verpflichtet sich die Muttergesellschaft gegenüber Arbeitnehmern einer Tochtergesellschaft zur Gewährung von Aktienoptionen und sonstigen Vorteilen, handelt sie nach dem NWB KAAAB-89784 in Erfüllung dieser Verpflichtung nicht als bloße Leistungsmittlerin. Der VI. Senat führt dazu weiter aus: Eine sog. unechte Lohnzahlung eines Dritten ist dann anzunehmen, wenn der Dritte lediglich als Leistungsmittler fungiert. Der Arbeitgeber muss den von einem Dritten in Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis geleisteten Arbeitslohn selbst der Lohnsteuer unterwerfen, wenn der Dritte in die Zahlung als Leistungsmittler des Arbeitgebers eingeschalte...