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FG München Urteil v. - 4 K 4778/04 EFG 2006 S. 1338 Nr. 17

Gesetze: ErbStG § 15 Abs. 1 Steuerklasse II Nr. 3 AO § 173 Abs. 1 Nr. 2AO § 129

Angabe einer falschen Steuerklasse bei der Erbschaftsteuer

Leitsatz

Gibt aus Versehen der Steuerpflichtige ein falsches Verwandtschaftsverhältnis in seiner Erbschaftsteuererklärung an (angeheiratete Tante), so ist eine Änderung der Steuerklasse gemäß § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO zu seinen Gunsten nach Bestandskraft ausgeschlossen. Eine Berichtigung nach § 129 AO kommt nur in Betracht, wenn die offenbare Unrichtigkeit für das Finanzamt ohne Weiteres aus der Steuererklärung ersichtlich gewesen wäre.

Tatbestand

Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 1338 Nr. 17
WAAAB-89686

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