Kaufvertrag unter auflösender Bedingung; Grunderwerbsteuer;
Eintritt der Bedingung kein rückwirkendes Ereignis; sinngemäße
Anwendung von
§ 16 Abs. 1
GrEStG
Leitsatz
1. Bedingung für die Anwendung
von
§ 16 GrEStG ist
ein wirksamer Erwerbsvorgang.
2. Wurde ein
Grundstückskaufvertrag unter einer auflösenden Bedingung geschlossen,
so ist der Eintritt der Bedingung kein Ereignis mit steuerlicher
Rückwirkung im Sinne von
§ 175 Abs. 1 Nr. 2
AO. Vielmehr ist im Falle des Eintritts der
auflösenden Bedingung
§ 16 Abs. 1
GrEStG sinngemäß anzuwenden, wobei offen
bleiben kann, ob es sich um einen Anwendungsfall der Nr. 1 oder der Nr. 2
handelt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2006 S. 1541 Nr. 24 UVR 2006 S. 295 Nr. 10 IAAAB-89682
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