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Aktivierung aufschiebend bedingter Rückdeckungsansprüche
(1) Gem. einem nrkr. NWB SAAAB-78790 (BFH-Az.: I R 11/06, EFG 2006 S. 590) sind die auf eine betriebliche Witwenversorgung entfallenden Rückdeckungsansprüche ungeachtet ihrer aufschiebenden Bedingtheit durch das Vorversterben des versicherten Ehemannes mit dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital des Versicherers zu aktivieren. (2) Selbst wenn dies aber anders zu beurteilen wäre, müssten diese Rückdeckungsansprüche bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen mindernd berücksichtigt werden. (3) Unterlässt die Finanzbehörde nach Vorlage dies rechtfertigender Beweismittel im Klageverfahren den Erlass eines Teilabhilfebescheids, obwohl dies nach dem zeitlichen Ablauf möglich gewesen wäre, so sind ihr die Verfahrens- und Urteilsgebühren zu einem entspreche...