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StuB 13/2006 S. 513

Ansparabschreibung bei einer atypisch stillen Beteiligung an einer slowakischen Einzelfirma

Die Ansparabschreibung nach § 7g Abs. 3 EStG gilt gem. einem nrkr. NWB ZAAAB-71018 (BFH-Az.: VIII R 59/05, EFG 2006 S. 255) nur für inländische Betriebe. Dies ergibt sich aus der Entstehungsgeschichte der Vorschrift. Im Rahmen der Prognoseentscheidung darf auch überprüft werden, ob die beabsichtigten Investitionen für den Betrieb genutzt werden können. Dabei kommt es nicht auf das einzelne Wirtschaftsgut, sondern auf die Investitionsabsicht in ihrer Gesamtheit an (Bezug: § 7g Abs. 3 EStG).

Praxishinweise: (1) Der Kläger beteiligte sich 2002 als atypisch stiller Gesellschafter an einem slowakischen Malerbetrieb. In seiner erstmalig zum 31.12.2002 erstellten Sonderbilanz bildete er eine Ansparrücklage i. H. von 154. 000 € für die Anschaffung von 38 Laptops, 53 Bürostühlen und 148 Dik...