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Bilanzielle Behandlung von Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden
Vorgehensweise im Steuerrecht und nach IAS/IFRS
Bei welchen Baumaßnahmen besteht eine steuerbilanzielle Aktivierungspflicht?
Wie sind demgegenüber Baumaßnahmen nach den IAS/IFRS zu beurteilen?
Welche Unterschiede bestehen zwischen den beiden Rechnungslegungssystemen?
Werden Baumaßnahmen an bereits bestehenden Gebäuden durchgeführt, stellt sich aus bilanzieller Sicht die Frage, ob für deren Aufwendungen eine Aktivierung mit anschließender Abschreibung über die Nutzungsdauer notwendig wird oder ob sie sofort aufwandswirksam sind. In Kap. I werden fünf Gruppen von Baumaßnahmen erläutert, bei denen steuerlich eine Aktivierungspflicht besteht (vgl. Übersicht 1). Liegen weder Anschaffungskosten, anschaffungsnahe Herstellungskosten, Herstellungsaufwand noch Herstellungskosten vor, handelt es sich um (sofort abziehbaren) Erhaltungsaufwand. In Kap. II wird gegenübergestellt und durch Beispiele verdeutlicht, wie diese Sachverhalte nach den IAS/IFRS einzuordnen sind. Kap. III enthält eine Übersicht, in der die wichtigsten Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen der steuerbilanziellen Behandlung sowie der Einordnung der Baumaßnahmen nach den IAS/IFRS zusammengefasst werden.