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IWB 13/2006 S. 1060

Mazedonien | neues Gewinnsteuergesetz

Das neue am in Kraft getretene Gesetz (s. Amtsblatt der Republik Mazedonien, Nr. 27/2006) sieht einen Gewinnsteuersatz (Körperschaftsteuersatz) von 15 % vor. Vorher betrug er 30 %. Auf Zinserträge und Einnahmen aus der Vermietung und Verpachtung von Immobilien wird lt. § 40 ein Steuersatz von 10 % angewandt. Kapitalerträge aus dem Verkauf von Wertpapieren, Ausrüstungen und Immobilien werden zu 70 % in die Gewinnsteuerbasis einbezogen. Gehälter und andere Vergütungen von Mitgliedern von Verwaltungsräten und Aufsichtsräten werden nur zu 50 % als die Gewinnsteuerbasis mindernde Ausgaben anerkannt. Spenden und Sponsorenleistungen können bis zu 3 % der Gesamtausgaben als abzugsfähige Ausgaben angerechnet werden. Verluste können bis zu drei Jahren mit positiven Einkünften ausgeglichen w...