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Erstmalige Einbeziehung eines bisher aus Wesentlichkeitsgründen nicht konsolidierten Tochterunternehmens
Stichworte: Erstkonsolidierung, materiality, IFRS-Eröffnungsbilanz
I. Sachverhalt
MU erstellt seinen Konzernabschluss erstmals für 2006 nach IFRS. Im handelsrechtlichen Konzernabschluss 2005 war das am für 650 erworbene Tochterunternehmen TU bisher aus Wesentlichkeitsgründen nicht konsolidiert. Zum Erwerbszeitpunkt ergaben sich für die schuldenfreie TU folgende Werte: S. 122
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Diverses Vermögen zu Einzelbilanzwerten (IFRS = HGB) | 100 |
stille Reserven in Kundenstamm und Marke zusammen | 300 |
passive latente Steuer darauf | -120 |
Zeitwert des erworbenen Vermögens | 280 |
Wäre zu diesem Zeitpunkt eine Erstkonsolidierung vorgenommen worden, hätte der goodwill somit 650 - 280 = 370 betragen.
Die TU hat bei noch geringen, aber stetig wachsenden Umsätzen nur im Jahr 2000 ein negatives Ergebnis von -80 erzielt, danach ausgeglichene Ergebnisse. Aufgrund der positiven Umsatzentwicklung wird sie mittelfristig wahrscheinlich von wesentlicher Bedeutung für den Konzern sein. MU überlegt, ob es so lange mit der Einbeziehung in den IFRS-Abschluss warten oder die Gesellschaft bereits in der IFRS-Eröffnungsbilanz () konsolidieren soll.
Wichtiger Entscheidungsparameter ist eine möglichst geringe Komplexität der Erstkonsolidierung. Bezüglich der Technik...