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FG Baden-Württemberg 31.08.2005 2 K 66/03, NWB direkt 28/2006 S. 6

Tagesgeldzahlungen aus einer (Schweizer) Krankenversicherung

Die steuerliche Behandlung bezogenen Krankentagegelds richtet sich allein danach, wer Anspruch auf Auszahlung der Tagegelder durch den Versicherer hat. Ist dies der Arbeitnehmer, so bezieht er keinen Arbeitslohn,

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sondern steuerfreie Versicherungsleistungen, selbst wenn der Arbeitgeber den Versicherungsvertrag im Hinblick auf das Arbeitsverhältnis abgeschlossen hat, er in die Auszahlung der Krankentagegelder eingeschaltet war und einen Teil der Versicherungsprämien trägt.