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BFH 21.09.2005 X R 29/03, NWB direkt 28/2006 S. 4

Zulässigkeit und Höhe der Rückstellung für Recyclingkosten

Ein Unternehmen, das Bauabfälle aufkauft und zwecks Weiterveräußerung aufbereitet, kann im Hinblick auf die aus dem AbfG 1986 und dem BImSchG folgende Entsorgungsverpflichtung eine Rückstellung für die nach dem jeweiligen Bilanzstichtag anfallenden Aufbereitungskosten bilden, wenn nach Sachlage überwiegend wahrscheinlich ist, dass es aus dieser öffentlich-rechtlichen Verpflichtung in Anspruch genommen wird (Anschluss an ). Rückstellungsfähig ist nur der Teil der Kosten, die das Unternehmen bei einer Entsorgung der Abfälle durch Ablagerung aufwenden müsste, weil es aus dieser Art der Entsorgung keine weiteren Einnahmen mehr erzielt.