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FG Hamburg 11.04.2006 VI 213/05, NWB direkt 28/2006 S. 3

Keine rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe

Prozesskostenhilfe kann nicht rückwirkend bewilligt werden, wenn bis zum Zeitpunkt des Wegfalls der Rechtshängigkeit kein formgerechter Antrag unter Angabe des Streitverhältnisses vorliegt.