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BAG 27.06.2006 3 AZR 352/05, NWB 28/2006 S. 224

Betriebliche Altersversorgung | Altersabstandsklausel und Gemeinschaftsrecht

Das BAG hat dem EuGH zur Beurteilung einer vom Arbeitgeber geschaffenen Versorgungsanordnung mehrere Fragen im Rahmen des Vorabentscheidungsverfahrens (Art. 234 EG) vorgelegt (). Sie betreffen eine Klausel, wonach die Hinterbliebenenversorgung dann nicht gewährt wird, wenn der hinterbliebene Ehegatte mehr als 15 Jahre jünger ist als der verstorbene Arbeitnehmer. Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz steht nach deutschem Recht einer solchen Regelung nicht entgegen. Eine andere Beurteilung könnte sich jedoch unter Berücksichtigung des Rechts der EU und vor dem Hintergrund der Entscheidung des EuGH in Sachen Mangold (Urteil v. 22. 11. 2005 - Rs. C-144/04) ergeben. Unter anderem hat der Dritte Senat angefragt, ob ein Diskriminierungsverbot...