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OLG Hamm 30.03.2006 27 U 101/05, NWB 28/2006 S. 223

Gesellschaftsrecht | Vertraglicher Ausschluss des Arglisteinwands bei GmbH-Anteilskaufvertrag

Das OLG Hamm hebt in seinem nrkr. Urteil v. - 27 U 101/05 (NZG 2006, 470) hervor, dass in einem GmbH-Anteilskaufvertrag der Ausschluss des Anfechtungsrechts selbst für den Fall einer arglistigen Täuschung durch den Verkäufer jedenfalls dann wirksam vereinbart werden kann, wenn die übrigen Vertragsbestimmungen dem arglistig getäuschten Erwerber angemessene Rechte einräumen.