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Grunderwerbsteuer | Mittelbare Anteilsvereinigung bei Auslandskonzern
Wenn eine ausländische Konzernmutter die restlichen Anteile an ihrer Tochtergesellschaft im Ausland hinzuerwirbt, fällt deutsche Grunderwerbsteuer an, soweit dadurch mittelbar auch die Anteile an einer deutschen grundbesitzenden Urenkelgesellschaft vereinigt werden ( NWB QAAAB-89101, Revision eingelegt, Az. des BFH: II R 39/06).