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Bilanzierung von Zuckerrübenlieferrechten
(1) Die im Rahmen einer Betriebsveräußerung erworbenen Zuckerrübenlieferrechte sind gem. rkr. (EFG 2005 S. 1672) grundsätzlich auch dann gesondert zu aktivieren, wenn sie im vereinbarten Kaufpreis nicht gesondert ausgewiesen sind. (2) Zur Höhe des Wertansatzes für Zuckerrübenlieferrechte. (Bezug: §§ 5, 7 EStG).▶NWB WAAAB-68538