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StuB Nr. 12 vom Seite 486

Ausgliederung von Pensionsverbindlichkeiten

– RA Mark T. Singer, Neuss –

Das (ZIP 2005 S. 2331) die Ausgliederung von laufenden Pensionsverbindlichkeiten nach Maßgaben des Umwandlungsrechts für unwirksam erklärt und die Eintragung der Ausgliederung dieser Pensionsverbindlichkeiten in das Handelsregister abgelehnt.

Praxishinweise: (1) Im zugrunde liegenden Streitfall hatte eine große deutsche Verlags-AG mit zwei weiteren Verlagen ein Joint Venture in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG gegründet. In einem ersten Schritt wurden hierzu zwei Druckereibetriebe im Wege der Einzelrechtsnachfolge in die KG eingebracht, mit der Folge, dass zwar die Versorgungsverbindlichkeiten gegenüber den (noch) aktiv Beschäftigten nach § 613a BGB übergehen konnten, nicht aber gleichzeitig auch die laufenden Pensionsverbindlichkeiten der aus den Druckereieinheiten bereits ausgeschiedenen pensionsberechtigten Beschäftigten. Für diese laufenden Verbindlichkeiten hatte die KG deshalb zunächst nur einen Schuldbeitritt erklärt und im Innenverhältnis zur Verlags-AG eine Alleinhaftung übernommen. Durch die anschließende Ausgliederung zur Aufnahme nach § 123 Abs. 3 UmwG sollten sodann die laufenden Pensionsverbindlichkeiten (nebst einem Guthaben i. H. vo...