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Steuerliche Behandlung von Sonderzahlungen an Zusatzversorgungskassen
Der BFH hat mit den Urteilen vom - VI 32/04 (StuB 2005 S. 983) und VI R 148/98 (StuB 2005 S. 1026) sowie vom - VI R 92/04 (StuB 2006 S. 283) entschieden, dass Sonderzahlungen eines Arbeitgebers an Zusatzversorgungskassen (ZVK), die anlässlich der Systemumstellung auf das Kapitaldeckungsverfahren, der Überführung einer Mitarbeiterversorgung an eine andere Zusatzversorgungskasse (ohne Systemumstellung) oder anlässlich seines Ausscheidens aus der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) geleistet werden, nicht zu Arbeitslohn bei den aktiven Arbeitnehmern führen.
Hierzu gilt im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Folgendes: Diese BFH-Urteile sind allgemein anzuwenden.
Gleichzeitig wird für Lohnzahlungs- bzw. Veranlagungszeiträume, die nach dem enden, darauf hingewiesen, dass für die steuerliche Behandlung von Sonderzahlungen des Arbeitgebers, die anlässlich der Systemumstellung auf das Kapitaldeckungsverfahren, der Überführung einer Mitarbeiterversorgung an eine andere ZVK (ohne Systemumstellung) oder anlässlich seines Ausscheidens aus der VBL geleistet werden, eine gesetzliche Neuregelung vorgeschlagen werden soll, die zu einer Versteuerung solcher Sonde...