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Verstoß gegen Kapitalverkehrsfreiheit durch Übergangsregelung zu § 17 EStG im Jahr 2001?
Veräußerung von Auslandsbeteiligungen im Jahr 2001
Der BFH hat im Hinblick auf die durch Art. 56 EGV gewährleistete Kapitalverkehrsfreiheit ernstliche Zweifel an der Vereinbarkeit der Besteuerung des Gewinns nach § 17 EStG n. F. aus der Veräußerung von Auslands- im Vergleich zu Inlandsbeteiligungen mit Gemeinschaftsrecht aufgrund der Anwendungsregelung für den Veranlagungszeitraum 2001. Hingegen verneint der BFH verfassungsrechtliche Zweifel. Die lediglich aufgrund summarischer Prüfung im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung ergangene Entscheidung weist zusätzlich auf die erst im Hauptsacheverfahren zu klärende Rechtsfrage von allerdings weitreichender Bedeutung hin, nämlich die Frage nach dem sog. ausbrechenden Rechtsakt. Die Frage lautet: Hält sich die EuGH-Rechtsprechung im Bereich der nicht harmonisierten direkten Steuern noch im Rahmen ihrer durch den EGV bestimmten Kompetenzen?
Keine strengeren Anforderungen bei AdV wegen Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht
Wird Aussetzung der Vollziehung wegen Verfassungswidrigkeit der dem Steuerbescheid zugrunde liegenden Rechtsnorm geltend gemacht, verlangt der BFH ein zusätzliches berechtigtes Interesse. Diese Rechtsprechun...