Zur Rechtsmissbräuchlichkeit des sog. Zwei-Stufen-Modells
Leitsatz
Ist die zeitlich gestufte Aufnahme eines Sozius in eine freiberufliche Einzelpraxis (sog. Zwei-Stufen-Modell) gegen eine Ausgleichszahlung
an den Inhaber der Einzelpraxis als rechtsmissbräuchlich i.S.d. § 42 AO anzusehen, so ist der aus der Aufnahme des Partners
resultierende Gewinn im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung des Veräußernden für das Jahr anzusetzen, in dem die erste Stufe
der Aufnahme vereinbart wurde.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2007 S. 845 Nr. 13 EFG 2006 S. 1583 Nr. 20 KÖSDI 2006 S. 15347 Nr. 12 EAAAB-89105
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