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OLG 02.11.2005 15 U 117/04, BBB 7/2006 S. 201

Neues Urteil erschwert unseriöse Unternehmensberatung

Das OLG Düsseldorf hat die Rechte mangelhaft beratener Unternehmen gestärkt. Demnach stellen „völlig unbrauchbare” Beratungsleistungen einen Schaden dar, der dem Vergütungsanspruch des Beraters u. U. unmittelbar entgegengehalten werden kann.

Die Düsseldorfer Richter präzisieren in der Entscheidung die Mindestanforderungen an eine betriebswirtschaftliche Beratungsleistung. Sofern diese auf die Förderrichtlinien des Bundes Bezug nehme, müsste sie sich auch an ihnen ausrichten und insbesondere einen schriftlichen Beratungsbericht beinhalten (wie Sie Beratungsberichte zur Erfüllung der Richtlinienanforderungen erstellen, lesen Sie im Beitrag von Klett, BBB 4/2006 S. 117 ff.). Dazu gehörten eine Analyse der Situation des beratenen Unternehmens und der im Einzelnen ermittelten Schwachstellen, kon...