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BBB 7/2006 S. 199

Transfer von erprobten Innovationen wird gefördert

Ab sofort können in der Förderlinie „Innovation Weiterbildung NRW” Anträge mit dem neuen Förderschwerpunkt „Transfer” über die Regionalagenturen bei den zuständigen Versorgungsämtern gestellt werden.

Ziel der Förderlinie „Innovation Weiterbildung NRW” ist es, KMU und ihre Beschäftigten an Weiterbildung heranzuführen und sie dauerhaft dafür zu gewinnen. In diesem Rahmen fördert der neue Schwerpunkt „Transfer” Projekte, die den nachhaltigen Transfer von erprobten Innovationen zum Gegenstand haben. Dabei geht es um weit mehr als die Verbreitung von Projektergebnissen auf herkömmlichen Wegen (z. B. Dokumentationen, Erfahrungsberichte, Tagungen), die i. d. R. bereits Aufgabe von Innovationsprojekten ist.

Zu transferierende Innovationen können z. B. neue Bildungskonzepte, Zugangswege oder Methoden...