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BFH 14.03.2006 I R 8/05, BBK 13/2006 S. 4608

Keine Anwendung des Fünf-Jahres-Zeitraums bei einem Mantelkauf nach § 8 Abs. 4 KStG

Der Ausschluss des Verlustabzugs beim sog. Mantelkauf nach § 8 Abs. 4 KStG setzt einen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang zwischen der Anteilsübertragung und der Zuführung neuen Betriebsvermögens voraus.

Nach dem ist ein derartiger Zusammenhang aber entgegen der Ansicht des (DokID NWB VAAAA-85936, Tz. 12 Satz 2) nicht bereits dann anzunehmen, wenn innerhalb eines Fünf-Jahres-Zeitraums Anteilsveräußerung und Zuführung neuen Betriebsvermögens erfolgen.

Vielmehr ist nach den Umständen des Einzelfalls zu entscheiden, ob ein sachlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht. Dabei wird der sachliche Zusammenhang vermutet, wenn auch ein zeitlicher Zusammenhang vorliegt, und zwar umso mehr, je kürzer der Zeitraum zwischen der Anteilsübertragung und der For...