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FG Brandenburg 23.11.2005 4 K 232/03, BBK 13/2006 S. 4607

Sammelbuchungen zulässig bei der Bildung einer Ansparrücklage

Bei der Bildung einer Ansparrücklage sind Sammelbuchungen zulässig, wenn in einer Anlage zur Buchführung die Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten und die jeweiligen Rücklagebeträge aufgeschlüsselt werden. Nicht notwendig ist es dabei, zusätzlich den geplanten Investitionszeitpunkt zu bezeichnen.