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Tarifvertraglich zugesicherte Weihnachtsgelder sind in die Urlaubsrückstellungen einzubeziehen
Tarifvertraglich zugesicherte (Sonder-)Zahlungen wie ein 13. Gehalt als Weihnachtsgeld sind bei der Berechnung der Urlaubsrückstellungen zu berücksichtigen. Dies hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in seinem rechtskräftigen Urteil vom entschieden, das Heidenreich ausführlich in BBK F. 12 S. 6901 vorstellt (in diesem Heft).
BBK F. 12 S. 6865