Verfassungsmäßigkeit der sog. Fünftel-Regelung des § 34 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002
Leitsatz
1) Die Fünftel-Regelung des § 34 EStG i.d.F. des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 ist verfassungsgemäß. Die stärkere
Belastung als nach dem vorher geltenden sog. halben Steuersatz des § 34 EStG verstößt nicht gegen Grundsätze des Vertrauensschutzes.
2) Dies gilt auch dann, wenn sich der Betroffen bereits im Jahr 1968 für den Ausgleichsanspruch nach § 89 b HGB entschlossen
hat.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2006 S. 1441 Nr. 18 VAAAB-88700
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