Vorausleistungen auf noch nicht fällige Grunderwerbsteuer als Anzahlung auf Anschaffungskosten i.S. des § 4 Abs. 1 Satz 5
FördG
Leitsatz
Eine nach Grundstückserwerb geleistete Abschlagszahlung auf die erst im Folgejahr festgesetzte Grunderwerbsteuer ist Teil
der Anschaffungskosten der nach dem Fördergesetz begünstigten Investition im Fördergebiet.
Der Begriff der Anzahlung i. S. des Fördergesetzes ist dahingehend zu verstehen, dass damit ein „Teil der gesamten Anschaffungskosten”
des Wirtschaftsgutes gemeint ist, zu denen außer dem Kaufpreis auch die Anschaffungsnebenkosten gehören.
Die Zahlung der bereits entstandenen Grunderwerbsteuer vor Fälligkeit stellt keinen Missbrauch der Gestaltungsmöglichkeiten
des Rechts dar.
Fundstelle(n): EFG 2006 S. 1527 Nr. 19 SAAAB-88698
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.