Kein ermäßigter Steuersatz bei Zahlung einer Pachtaufhebungsentschädigung in Fällen ohne Einnahmeausfall oder bei Verzicht
auf Einkunftserzielung
Leitsatz
Der Verzicht auf das lebenslange Pachtrecht an einem landwirtschaftlichen Betrieb gegen Übertragung eines Teils der Hofanlage
rechtfertigt nicht die Annahme einer dem ermäßigten Steuersatz zu unterwerfenden Entschädigung i.H. des Wertes des Teilgrundstücks,
wenn die Pächter den Betrieb aufgrund neuer Anpachtung im gleichen Umfang ohne Einnahmeausfälle oder sonstige Erschwernisse
weiter bewirtschaften können. Die Pächter büßen dann gerade keine Einnahmequelle ein, sondern sie verbessern ihre wirtschaftliche
Lage gegenüber der Position vor Abschluss des Übertragungsvertrages.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2006 S. 1520 Nr. 19 IAAAB-88697
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