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Hessisches Finanzgericht  v. - 5 K 4400/02 EFG 2006 S. 1092 Nr. 14

Gesetze: GrEStG § 1 Abs. 1, GrEStG § 8, BewG § 138, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 106, UmwG § 1 Abs. 1, UmwG § 2 Nr. 1, UmwG § 20 Abs. 1

Grunderwerbsteuerpflicht bei Verschmelzung von Gesellschaften

Leitsatz

  1. Der durch die Verschmelzung bewirkte Eigentumsübergang an Grundstücken ist steuerbar i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG.

  2. Die Besteuerung des Grunderwerbs nach erfolgter übertragender Umwandlung gem. § 1 Abs. 1 Nr. 3, § 8 Abs. 2 Nr. 2 GrEStG i.V.m. § 138 Abs. 2 oder 3 BewG durchbricht nicht den Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit und verstößt daher nicht gegen Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 1092 Nr. 14
QAAAB-88690

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