Einbau einer Klimaanlage als nachträglicher Herstellungsaufwand eines Gebäudes
Leitsatz
Der Einbau einer Klimaanlage in ein bestehendes Gebäude stellt eine Erweiterung i. S. des § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB dar und
führt damit zu (nachträglichen) Herstellungskosten, wenn durch die Maßnahme bisher nicht vorhandene Bestandteile eingefügt
wurden und dies eine „Erweiterung der Nutzmöglichkeit des Gebäudes„ zur Folge hat.
Fundstelle(n): DB 2007 S. 18 Nr. 27 DStRE 2006 S. 1320 Nr. 21 EFG 2006 S. 1573 Nr. 20 NWB-Eilnachricht Nr. 28/2006 S. 2321 StuB-Bilanzreport Nr. 22/2006 S. 884 PAAAB-88686
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