Tabaksteuer auf den Kauf von Zigaretten von gewerblichen Anbietern im Internet
Leitsatz
Die Einfuhr von mit spanischen Steuerbanderolen versehenen Zigaretten zum privaten Verbrauch erfolgte auch nach der zwischen
dem und dem geltenden Fassung des § 20 TabStG zu gewerblichen und damit steuerpflichtigen Zwecken, wenn
die Zigaretten auf Bestellung des Empfängers von einem gewerblich handelnden Internetversender geliefert wurden, der sie zuvor
nach Deutschland verbracht hat oder hat verbringen lassen.
Ohne Bedeutung für die Inanspruchnahme des Empfängers als Gesamtschuldner der Tabaksteuer ist dabei, ob sich der Empfänger
gesetzestreu verhalten wollte oder sich durch objektiv falsche Werbeanpreisungen hat täuschen lassen.
Fundstelle(n): EFG 2007 S. 1558 Nr. 19 VAAAB-88684
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