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Hessisches Finanzgericht  v. - 1 K 3097/02 EFG 2006 S. 1686 Nr. 21

Gesetze: AO § 170, ErbStG § 30 Abs. 1, ErbStG § 31 Abs. 1

Beginn der Festsetzungsfrist bei Anzeige von Schenkungsvorgängen

Leitsatz

Kommt ein nach § 30 Abs. 1 oder 2 ErbStG zur Anzeige Verpflichteter seiner Anzeigepflicht ordnungsgemäß nach, wird der Beginn der Festsetzungsfrist nach § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO nicht dadurch hinausgeschoben, dass das Finanzamt für den angezeigten Rechtsvorgang gem. § 31 Abs. 1 ErbStG eine Steuererklärung anfordert, die erst in einem der Anzeige nachfolgenden Kalenderjahr eingereicht wird.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2007 S. 505 Nr. 8
EFG 2006 S. 1686 Nr. 21
PAAAB-88660

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