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Die neue Verständigungsvereinbarung zur 183-Tage-Regelung und Grenzgängerregelung im DBA-Frankreich
Am haben das BMF und das französische Wirtschafts- und Finanzministerium als zuständige Behörden im Sinne des DBA-Frankreich (vgl. Art. 2 Abs. 1 Nr. 8 DBA-Frankreich) eine neue Verständigungsvereinbarung gem. Art. 25 Abs. 3 des Abkommens zur 183-Tage-Regelung (Art. 13 Abs. 4 DBA-Frankreich) und zur Grenzgängerregelung (Art. 13 Abs. 5 DBA-Frankreich) geschlossen. Die Verständigungsvereinbarung wurde zwischenzeitlich im BStBl veröffentlicht ( BStBl I, S. 304).
Die Verständigungsvereinbarung ersetzt die bisher geltende Vereinbarung (s. BStBl I, S. 88) zur 183-Tage-Regelung und zur Grenzgängerregelung.
Nach dem ist die Verständigungsvereinbarung auf alle noch nicht bestandskräftigen Fälle anzuwenden. Sie tritt mit dem Außerkrafttreten des DBA-Frankreich zusammen mit diesem außer Kraft.
Die Bestimmungen der neuen Verständigungsvereinbarung werden im Folgenden näher erläutert. S. 544
I. Verständigungsvereinbarung zur 183-Tage-Regelung
Nach Art. 13 Abs. 1 DBA-Frankreich können die Einkünfte aus unselbständiger Arbeit nur in dem Vertragsstaat besteuert werden, in dem die persönliche Tätigkeit, aus der die Einkünfte her...