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Abweichende Steuerfestsetzung bei Wegfall des Nießbrauchs vor Festsetzung der Schenkungsteuer
Eine Stundung im Rahmen der Besteuerung nach § 25 ErbStG scheidet von vornherein aus, wenn im Zeitpunkt der Steuerfestsetzung die Belastung nicht mehr besteht. Eine abweichende Steuerfestsetzung nach § 163 AO durch Ansatz des Ablösungsbetrags für die nach § 25 Abs. 1 ErbStG zu stundende Schenkungsteuer kommt nach Wegfall der Belastung jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn die späte Festsetzung zumindest auch auf dem Verhalten des Steuerpflichtigen beruht.