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Folgen des Formwechsels einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft
Auch der Formwechsel einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft erfüllt den Begriff des Vermögensübergangs i. S. von § 18 Abs. 4 Satz 1 UmwStG 1995 (i. d. F. vor Inkrafttreten des StEntlG 1999/2000/2002). Die Veräußerung von Mitunternehmeranteilen an der durch formwechselnde Umwandlung einer Kapitalgesellschaft entstandenen Personengesellschaft ist auch dann nach § 18 Abs. 4 Satz 2 UmwStG 1995 gewerbesteuerpflichtig, wenn die Anteile an der Kapitalgesellschaft zum Privatvermögen ihrer Gesellschafter gehört haben. Nach § 18 Abs. 4 UmwStG 1995 können jedenfalls dann alle aktuellen stillen Reserven bei der übernehmenden Personengesellschaft der Gewerbesteuer unterworfen werden, wenn sie aus dem Vermögen der übertragenden Kapitalgesellschaft stammen. Sofern die Voraussetzungen einer tatsächlichen Verständigung nicht erfüllt sind, stellen die im Rahmen einer Paket...