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Gesetzesänderungen ab 1. 7. 2006
Minijobs, Gleitzone und Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit werden teurer
Die Anhebung des allgemeinen Umsatzsteuersatzes von 16 v. H. auf 19 v. H. ab dem hat in den letzten Monaten unter Fachleuten wie auch allgemein für sehr viel Diskussionsstoff gesorgt. Etwas weniger Aufmerksamkeit haben hingegen einige andere Änderungen erfahren, die ebenfalls Bestandteil des Haushaltsbegleitgesetzes 2006 sind, dem der Bundesrat in seiner Sitzung am zugestimmt hat. Einige der beschlossenen Gesetzesänderungen treten bereits zum in Kraft. Dies gilt unter anderem für die Erhöhung der Abgaben bei Minijobs und Beschäftigungen in der Gleitzone sowie für die Zuschläge bei Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit.
Minijobs
Für geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse mit einem Arbeitsentgelt von nicht mehr als 400 € pro Monat gelten steuerlich wie auch sozialversicherungsrechtlich Sondervorschriften. Die Abgaben auf dieses Arbeitsentgelt werden grundsätzlich pauschal erhoben.
S. 2
Der Abgabensatz beträgt bislang 25 v. H. Dieser setzt sich wie folgt zusammen:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
- | Pauschaler Beitrag zur Rentenversicherung | 12 | v. H. |
- | Pauschaler Beitrag zur Krankenversicherung | 11 | v. H. |
- | Pauschal berechnete Lohnsteuer | 2 | v. H. |
25 | v. H. |
Zum erhöht sich der pauschale Abgabensatz auf 30 v. H. Er setzt sich dann ...